Ihnen sind verwahrloste Haustiere, schlechte Haltebedingungen oder gar Gewalt gegen Tiere aufgefallen? Melden Sie den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz beim Veterinäramt.
Das Tierschutzgesetz zielt darauf ab, die Verantwortung des Menschen als Mitgeschöpf für das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu gewährleisten. Es ist untersagt, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Personen, die Tiere halten oder betreuen, sind verpflichtet, diese entsprechend ihrer Art angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht zu unterbringen. Zudem dürfen sie die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht unnötig einschränken, und sie müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die angemessene Versorgung des Tieres verfügen.
Landratsamt Ansbach
Sachgebiet 81 – Veterinäramt
Crailsheimstraße 64
91522 Ansbach